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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen

1 Allgemeine Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen
1.1. Es gelten ausschliesslich unsere Allgemeinen Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen, andere Bedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer, gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt.

2 Kaufvertrag
2.1. Der Kaufvertrag kommt mit der Bestellung des Käufers zustande, und ist verbindlich, wenn die Bestellung vom Verkäufer schriftlich bestätigt wird. Ein Zwischenverkauf des Kaufgegenstand, bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

3. Lieferumfang Garantie und Gewährleistung
3.1. Eine Garantie und / oder Gewährleistung, übernimmt der Verkäufer nicht bei Angeboten, die "im Kundenauftrag", also Agenturweise vom Verkäufer angeboten und verkauft werden. Diese Angebote, werden ohne Garantie und Gewährleistung "im Auftrag des Kunden" verkauft.
3.2. Verkauft der Verkäufer, einen in seinem Eigentum stehenden Kaufgegenstand, stehen dem Käufer die gesetzlich geregelten Garantien und Gewährleistungen zu, es sei denn der Käufer ist Unternehmer und der Kaufgegenstand ist gebraucht.
3.3. Ansprüche und Rechte des Käufers, bei Mängeln an einem gebrauchten Kaufgegenstand, wenn diese nicht "im Kundenauftrag" verkauft wird, verjähren innerhalb von 12 Monaten.
3.4. Für Unternehmer gilt, der Verkauf erfolgt unter dem Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung.
3.5. Ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet, so leistet der Verkäufer die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung in einer angemessenen Frist die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schriftlich vereinbart werden kann.
3.6. Eine Garantie für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Kaufgegenstand, übernimmt der Verkäufer nur nach schriftlicher Bestätigung.

4. Lieferung
4.1. Der Verkäufer bietet dem Käufer die Möglichkeit, den Kaufgegenstand, per Spedition oder Transportunternehmen, zum Käufer, gegen Kostenerstattung durch den Käufer anliefern zu lassen. Über die Transportkosten, kann der Käufer bei dem Verkäufer ein kostenfreies Angebot anfordern. Die Transportkosten, sind im voraus durch den Käufer an den Verkäufer zu entrichten. Der Käufer erhält eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt..

5. Gefahrenübergang
5.1. Die Gefahr, geht mit Übergabe des Kaufgegenstand, durch den Verkäufer, an den Käufer über.
5.2. Ist der Käufer Unternehmer, oder Privatkunde, und verzögert sich die Übergabe, die vom Käufer zu vertreten ist, geht die Gefahr vom Tag der Bereitstellung des Kaufgegenstand durch den Verkäufer, auf den Käufer über.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Der Verkäufer behält sich das Recht am Eigentum des Kaufgegenstand, bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer, oder eines Erfüllungsgehilfen des Käufer vor.

7. Vertragsrücktritt
7.1. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand, nach dem Kauf nicht innerhalb von 7 Tagen ab, hat der Verkäufer das Recht, den Kaufgegenstand , weiter zu verkaufen, ohne das der Käufer Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann. Tritt der Verkäufer vom Kaufvertrag zurück, deren Gründe auf den Käufer zurückzuführen sind, erwachsen dem Verkäufer, durch den Rücktritt keine Kosten, Schadenersatzansprüche des Käufer gegenüber dem Verkäufer sind hierbei ausgeschlossen. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, deren Gründe vom Käufer zu vertreten sind, ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, die Kosten der Rücknahme, und der dadurch entstehenden Verwaltungskosten zu tragen. Die Kosten betragen ohne Nachweis 15 % des Kaufpreises des Kaufgegenstand, zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Diese Kosten, sind entsprechend höher, bzw. niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere, oder der Käufer niedrigere Kosten nachweisen kann.

8. Gerichtsstand
8.1. Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Verkäufer für alle Rechtsstreitigkeiten.

9. Anwendbares Recht
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam, dann wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Der unwirksame Teil, ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen wird.

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